Ist der Umgang mit der Letzte Generation gerecht? Im Gespräch mit Ronen Steinke.

Shownotes

Ronen Steinke setzt sich in seiner Arbeit als Jurist, Journalist und Autor für Gerechtigkeit vor dem Gesetz ein. Als wir ihn gefragt haben, welches Thema ihn aktuell bewegt, war die Antwort eindeutig: der Umgang mit der letzten Generation.

Mit dem Pariser Klimaabkommen haben wir uns in der Bundesrepublik Deutschland auf ein Klimaschutzziel geeinigt, das wir nach aktuellem Stand nicht einhalten werden. Die “letzte Generation” versucht mit ihren Aktionen auf diesen Rechtsbruch der Regierung aufmerksam zu machen. Sollten es so kommen, gefährden wir laut Verfassungsschutz das Grundrecht auf Freiheit. Doch statt dem Staat stehen die Menschen vor Gericht, die das Klima schützen wollen. Statt das Klima zu schützen, streitet sich die Gesellschaft darüber, wie man protestieren darf. Wie kann das sein?

Während die meisten Gespräch an Küchentischen und auf Twitter von allen Seiten sehr emotional und aufgeladen sind, gibt uns Ronen einen kurzen, aber umfassenden Überblick zur Rechtslage der Situation. Ist das Strafmaß gerechtfertigt? Darf man sich gegen Straßenblockaden auf Notwehr berufen? Und was hat all das mit zivilem Ungehorsam zu tun? Ob du das Vorgehen der Letzten Generation angemessen findest oder nicht: klar ist, es muss etwas für den Kilmaschutz getan werden!

Mehr über Ronen Steinke:

https://www.sueddeutsche.de/autoren/ronen-steinke-1.1143337

Kontakt

Instagram: https://www.instagram.com/ronensteinke/ Twitter: https://twitter.com/RonenSteinke

Weiterführende Informationen:

“Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich.” Bahnbrechendes Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – BUND e.V. https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/bahnbrechendes-klima-urteil-des-bundesverfassungsgerichts/?gclid=Cj0KCQjwyLGjBhDKARIsAFRNgW9qFUFKJtjq_8O8yFJVjdmiJNaQEpBMHuFD9KGIppVsCxnnprVfh4UaAgduEALw_wcB

Pressemitteilung des Verfassungsschutzes vom 29. April 2021 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html;jsessionid=0E27060958AB8358AC26F343A717DE9D.internet011